Unsere Bitte an Spaziergänger und Hundehalter
Jeder hat das Recht auf Erholung in der freien Landschaft, jedoch ist er auch verpflichtet, sorgsam mit der Natur umzugehen und Rücksicht auf die Wildtiere zu nehmen. Natürlich fällt es vielen Hundebesitzern schwer, ihre Hunde an der Leine zu führen, da ihre Haustiere sich wohl fühlen sollen. Aber denken sie auch an die wild lebenden Tiere, wenn ihre geliebten Vierbeiner Auslauf in die Natur bekommen?
Freilaufende Hunde sind für Vögel ein bedrohlicher Störungsfaktor. Denn zahlreiche, auch bei uns heimische und z.T. vom Aussterben gefährdete Vogelarten wie Feldlerche, Goldammer, Dorngrasmücke oder Rebhuhn, brüten am Boden oder in Bodennähe, und das nicht nur auf Wiesen und Feldern, sondern auch an Wegrändern, in Hecken und Gräben, auf Brachland. Taucht nun Mensch oder Hund im Nestumfeld auf, gerät der Vogel in Panik und verlässt fluchtartig sein Gelege oder seine Jungen. Die aufgeschreckten Vogeleltern trauen sich erst zurück, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist. Dann aber kann es zu spät sein: Eier kühlen rasch aus und sterben ab. Auch Jungvögel können auskühlen oder verhungern, wenn ihre Eltern sie längere Zeit verlassen müssen.
In Naturschutzgebieten herrscht generell Leinenpflicht. Aber auch außerhalb sollten alle Naturfreunde speziell in der Brutzeit (Anfang April bis Ende Juli) bedenken, wie empfindlich Wildtiere und ihr Nachwuchs gegenüber Störungen sind, und in dieser Zeit mit ihren Hunden auf den Wegen bleiben. Die Natur wird es ihnen danken!