Bedrohte Glücksbringer

„Wenn Schwalben am Haus brüten, geht das Glück nicht verloren.“ 
(Das besagt schon ein altes Sprichwort)

Die ersten Rauch- und Mehlschwalben sind schon aus ihrem Winterquartier zu uns heimgekehrt, doch wie ergeht es diesen früher als Glücksbringer verehrten Flugkünstlern hier? Jahrhundertelang waren sie Mitbewohner an unseren Gebäuden oder in den Ställen. Heutzutage finden sie immer seltener Pfützen und Lehm, um selber Nester zu bauen zu können. Kunstnester sind eine willkommene Alternative. Leider verschwinden auch zusehends vorhandene Nester bei Sanierungsmaßnahmen oder auch durch mutwillige Zerstörung.

Aber Artenschutz gilt überall – auch innerorts! Schwalben sind streng geschützt und laut Bundesnaturschutz-Gesetz ist es grundsätzlich verboten, Nester zu entfernen oder zu zerstören, auch außerhalb der Brutzeit! Natürlich gibt es unumgängliche Situationen (z.B. Abriss), aber auch hierbei müssen Belange des Naturschutzes wie Brutsaison oder Schaffung eines Ersatz-Lebensraums beachtet werden. Wenden Sie sich vor Beginn der Baumaßnahme an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt, so vermeiden Sie eventuelle Bauverzögerungen.

Wollen Sie unseren Schwalben helfen? Wir unterstützen Sie gerne dabei und stehen Ihnen in allen Situationen mit Rat und Tat zur Seite. Ansprechpartner sind Günter Mettler, Tel. 07033-33960 und Angelika Dürr, Tel. 07033-34309.