Schwalben bringen Glück

Jahrhundertelang waren Rauch- und Mehlschwalben als Mitbewohner überall an unseren Gebäuden oder in den Ställen anzutreffen. Heutzutage finden diese anmutigen Flugkünstler immer seltener Pfützen und Lehm, um selber Nester zu bauen zu können, Kunstnester sind hier eine willkommene Alternative.

Leider verschwinden auch zusehends vorhandene Nester bei Sanierungsmaßnahmen oder auch durch mutwillige Zerstörung. Aber Achtung – Artenschutz gilt überall – auch innerorts!

Schwalben sind streng geschützt und laut Bundesnaturschutz-Gesetz ist es grundsätzlich verboten, Nester zu entfernen oder zu zerstören, auch außerhalb der Brutzeit! Natürlich gibt es unumgängliche Situationen (z.B. Abriss- oder Renovierungsarbeiten), aber auch hierbei müssen Belange des Naturschutzes wie Brutsaison oder Schaffung eines Ersatz-Lebensraums beachtet werden.

Deshalb empfehlen wir: Wenden Sie sich vor Beginn einer geplanten Baumaßnahme an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt, so vermeiden Sie eventuelle Bauverzögerungen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei und stehen Ihnen in allen Situationen mit Rat und Tat zur Seite.

Außerdem unterstützen wir Sie natürlich auch wenn Sie unseren „Glücksbringern“ ein Kunstnest zur Verfügung stellen wollen. Damit auch bei Ihnen das alte Sprichwort gilt: „Wenn Schwalben am Haus brüten, geht das Glück nicht verloren„!

Unser Ansprechpartner ist Günter Mettler